← Digitaler Bierdeckel

Entwurf. Dieser Text wird derzeit rechtlich geprüft und ist noch nicht verbindlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den „Digitalen Bierdeckel"

Fassung 1.0 vom [TT.MM.JJJJ] Frühere Fassungen: bierdeckel.app/agb/archiv

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Anbieter ist Andreas Trenkmann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Finducia", [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], E-Mail: [kontakt@bierdeckel.app] („Anbieter"). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum unter bierdeckel.app/impressum.

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des „Digitalen Bierdeckels" (die „Software") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände und andere Organisationen. Ein Vertragsschluss mit natürlichen Personen, die zu privaten Zwecken handeln (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde erklärt bei Vertragsschluss, dass der Vertrag für die angegebene Organisation geschlossen wird und die handelnde Person zu ihrer Vertretung berechtigt ist.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich online über das Bestellformular auf bierdeckel.app. Er umfasst folgende technische Schritte:

  1. Eingabe der Angaben zum Verein, zur handelnden Person und zur Zahlungsweise,
  2. Anzeige einer Übersicht aller Angaben mit der Möglichkeit, jede Angabe zu ändern,
  3. Kenntnisnahme dieser Bedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags,
  4. Abgabe des Angebots durch Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen",
  5. Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse über einen zugesandten Link.

(3) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

(4) Der Anbieter nimmt das Angebot durch eine gesonderte E-Mail an, mit der er den Zugang des Kunden freischaltet. Die Annahme erfolgt, nachdem der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt hat und — sofern der Verein nur durch mehrere Personen gemeinsam vertreten wird — eine weitere vertretungsberechtigte Person den Vertragsschluss über den ihr zugesandten Link bestätigt hat. Der Kunde ist an sein Angebot fünf Werktage gebunden. Nimmt der Anbieter das Angebot in dieser Frist nicht an, erlischt es.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet ihn dem Kunden mit der Annahme-E-Mail als PDF zu; die geltende Fassung dieser Bedingungen ist außerdem jederzeit unter bierdeckel.app/agb/v1.0 und im Kundenbereich abrufbar. Eingabefehler kann der Kunde vor Abgabe des Angebots auf der Übersichtsseite über die jeweilige Schaltfläche „Ändern" berichtigen. Der Anbieter hat sich keinen besonderen Verhaltenskodizes unterworfen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.

(2) Der Kunde erhält eine eigene Adresse unter der Domain bierdeckel.app. Die Software wird auf Servern in Deutschland betrieben.

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden mindestens einmal täglich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf.

(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht eingeschränkt wird.

(5) Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Störungen

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit. Dies ist eine Beschaffenheitsvereinbarung; eine Garantie im Rechtssinne wird damit nicht übernommen. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit, die Software am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums zum öffentlichen Internet) bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Als Ausfallzeit gelten nicht: a) geplante Wartung nach Absatz 3, b) dringende Wartung zur Beseitigung sicherheitskritischer Schwachstellen; der Anbieter kündigt sie so früh wie möglich an und hält sie so kurz wie möglich, c) Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters haben, insbesondere Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, sowie Angriffe Dritter, denen trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht begegnet werden konnte, d) Beeinträchtigungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere seiner Endgeräte, Browser oder seines Internetzugangs, e) Zeiten einer berechtigten Sperrung nach § 6.

(3) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durch. Sie dürfen vier Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten und werden mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder im Kundenbereich angekündigt.

(4) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an [support@bierdeckel.app]. Der Anbieter reagiert auf Meldungen an Werktagen in der Regel am selben oder am folgenden Werktag.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, insbesondere das Recht zur Minderung, bleiben unberührt.

§ 5 Entgelt, Fälligkeit, Zahlung

(1) Das Entgelt beträgt 10,00 EUR pro Kalendermonat einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (8,40 EUR netto zuzüglich 1,60 EUR Umsatzsteuer). Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig, und zwar am dritten Werktag des Kalendermonats, für den es geschuldet wird. Für den Monat des Vertragsbeginns wird das Entgelt taggenau anteilig berechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung. Bei SEPA-Lastschrift kündigt der Anbieter den Einzug mindestens einen Bankarbeitstag vorher an; bei gleichbleibenden Beträgen genügt eine einmalige Ankündigung unter Angabe der Fälligkeitstermine. Bei Überweisung muss der Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben sein.

(4) Der Anbieter stellt über jede Zahlung eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis aus und stellt sie im Kundenbereich bereit.

§ 6 Zahlungsverzug, Sperrung

(1) Zahlt der Kunde bis zum Fälligkeitstag nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der Anbieter kann die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen; die Pauschale wird auf einen Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Weitere Mahngebühren oder Rücklastschriftpauschalen erhebt der Anbieter nicht.

(2) Befindet sich der Kunde mit mindestens einem vollen Monatsentgelt in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren, wenn er den Kunden zuvor in Textform gemahnt, ihm eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt, die Sperrung dabei ausdrücklich angekündigt hat und die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

(3) Während einer Sperrung bleiben die Daten des Kunden unverändert gespeichert, und der Kunde kann sie weiterhin nach § 11 exportieren. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich und unentgeltlich auf, sobald der Rückstand ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Kunde den Rückstand ausgleicht, bevor sie ihm zugeht.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Jede Partei kann den Vertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ablauf des Kalendermonats wirksam, in dem sie der anderen Partei zugeht, sofern sie spätestens am drittletzten Tag dieses Monats zugeht. Geht sie später zu, wird sie zum Ablauf des folgenden Kalendermonats wirksam.

(3) Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Kalendermonats um 24:00 Uhr. Bis dahin steht die Software vollständig zur Verfügung. Ab dem Ersten des Folgemonats fällt kein Entgelt mehr an.

Beispiele: Die Kündigung geht am 10. März zu → der Vertrag endet mit Ablauf des 31. März; für April wird nichts mehr berechnet. Die Kündigung geht am 30. März zu → der Vertrag endet mit Ablauf des 30. April; für Mai wird nichts mehr berechnet.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Es genügt insbesondere a) die Kündigungsfunktion unter bierdeckel.app/kuendigen oder im Kundenbereich, b) eine E-Mail an [kuendigung@bierdeckel.app], c) eine Nachricht über das Kontaktformular. Eine bestimmte Form der Übermittlung ist nicht vorgeschrieben. Der Anbieter bestätigt den Zugang und den Zeitpunkt des Vertragsendes unverzüglich per E-Mail.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Freiwilliges Lösungsrecht in den ersten 30 Tagen

(1) Unabhängig von § 7 kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden. Die Erklärung erfolgt wie eine Kündigung nach § 7 Abs. 4.

(2) Der Anbieter erstattet in diesem Fall alle bis dahin gezahlten Entgelte vollständig innerhalb von 14 Tagen.

(3) Dieses Recht gewährt der Anbieter freiwillig. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen wird; die Vorschriften über das Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB) finden keine Anwendung.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten (PINs, Kennwörter) geheim, vergibt sie nur an berechtigte Personen und ändert sie, sobald Anlass zu der Annahme besteht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten und für die Information seiner Mitglieder über die Datenverarbeitung verantwortlich. Er legt die Sichtbarkeit offener Beträge innerhalb der Mannschaften in eigener Verantwortung fest (Anlage 1, Nr. 4).

(3) Der Kunde teilt Änderungen seiner Vereinsdaten, der vertretungsberechtigten Personen und der Rechnungsanschrift unverzüglich mit.

(4) Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Speicherung von Inhalten, die nicht der Abrechnung von Verzehr und Zahlungen dienen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer übernommenen Garantie, e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; dazu gehören insbesondere die Bereitstellung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und der Schutz der Daten des Kunden vor Verlust.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung von Daten ist die Haftung nach Absatz 2 auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung aus der letzten nach § 3 Abs. 3 ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich ist. Absatz 1 bleibt unberührt.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenexport, Anbieterwechsel, Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit über den Kundenbereich selbst und unentgeltlich exportieren, und zwar in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV und JSON) sowie die Abrechnungen als PDF. Exportierbar sind insbesondere Mannschaften, Spieler, Buchungen, Stornos, Zahlungen, Salden, Getränke- und Preislisten sowie das Änderungsprotokoll.

(2) Nach Vertragsende steht dem Kunden für 30 Tage ein auf den Export beschränkter Zugang zur Verfügung (Abrufzeitraum). Auf Verlangen verlängert der Anbieter diesen Zeitraum angemessen.

(3) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von weiteren 30 Tagen aus den Produktivsystemen. Sicherungskopien werden nicht einzeln bearbeitet, sondern laufen mit ihrer Aufbewahrungsfrist aus; spätestens 90 Tage nach Vertragsende sind keine Daten des Kunden mehr vorhanden. Bis dahin sind die Daten gegen jede Wiederherstellung in die Produktivsysteme gesperrt. Der Anbieter bestätigt die Löschung in Textform.

(4) Der Anbieter unterstützt den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung, insbesondere durch die Exporte nach Absatz 1. Hierfür werden keine Entgelte erhoben.

(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere steuerliche, erfüllt der Kunde mit den nach Absatz 1 exportierten Daten in eigener Verantwortung. Der Anbieter bewahrt Daten des Kunden nicht zu diesem Zweck auf.

(6) Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags bleiben unberührt; bei Widersprüchen geht dieser in Fragen des Datenschutzes vor.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag unter bierdeckel.app/avv/v1.0, den die Parteien bei Vertragsschluss gesondert abschließen.

(2) Wie der Anbieter personenbezogene Daten der handelnden Personen und Ansprechpartner des Kunden für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung, erläutert die Datenschutzerklärung unter bierdeckel.app/datenschutz.

§ 13 Änderungen der Entgelte

(1) Der Anbieter kann eine Änderung des Entgelts für künftige Monate vorschlagen. Er teilt sie spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit, unter Angabe des bisherigen und des neuen Entgelts.

(2) Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zum bisherigen Entgelt weiter. Der Anbieter kann ihn dann nach § 7 kündigen; hierauf weist er in der Mitteilung hin.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Änderungen dieser Bedingungen bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Der Anbieter übermittelt die geänderte Fassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform und kennzeichnet die Änderungen; der Kunde kann im Kundenbereich zustimmen.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt eine Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, sofern sie ausschließlich a) redaktionelle Korrekturen oder Klarstellungen ohne inhaltliche Änderung, b) eine Anpassung an geänderte Gesetze oder an eine nach Vertragsschluss ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, ohne die eine Regelung unwirksam würde, c) zusätzliche Funktionen, die der Kunde freiwillig nutzen kann und die seine bisherigen Rechte nicht einschränken, oder d) Anpassungen an die technische Infrastruktur, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht einschränken, betrifft.

(3) Absatz 2 gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungen, des Entgelts, der Laufzeit und Kündigung, der Haftung und des Datenexports.

(4) In der Mitteilung nach Absatz 2 weist der Anbieter drucktechnisch hervorgehoben auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folge seines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag nach § 7 kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Anlage 1: Leistungsbeschreibung

1. Gegenstand. Webbasierte Anwendung zur Erfassung und Abrechnung von Getränke- und Verzehrbuchungen im Vereinsbetrieb, bestehend aus a) einer Buchungsoberfläche für ein Tablet am Tresen, b) einer Web-Ansicht für Mitglieder zur Einsicht des eigenen Kontoauszugs und zur Zahlung, c) einem Verwaltungsbereich für den Kassenwart.

2. Funktionen. Mannschaften und Spieler anlegen, deaktivieren, anonymisieren; Getränke- und Preislisten pflegen; Buchung und Storno (am Tresen innerhalb von 10 Minuten); Kontoauszug mit laufendem Saldo; Verrechnung von Zahlungen gegen die ältesten offenen Buchungen; Anbindung eines eigenen PayPal-Kontos des Kunden; Mahnlisten; Auswertungen und CSV-Export; Änderungsprotokoll; Import aus Excel; Beschränkung des Buchens auf freigegebene Netzwerkadressen.

3. Zahlungen der Mitglieder. Zahlungen der Mitglieder an den Verein laufen unmittelbar über das PayPal-Konto des Kunden. Der Anbieter nimmt keine Gelder entgegen und ist nicht Zahlungsdienstleister. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PayPal besteht unabhängig von diesem Vertrag.

4. Sichtbarkeit offener Beträge. Der Kunde legt je Mannschaft fest, ob Mitglieder nur ihren eigenen offenen Betrag oder auch die offenen Beträge der übrigen Mannschaftsmitglieder sehen. Voreingestellt ist die eingeschränkte Sichtbarkeit. Einzelne Mitglieder können auf ihren Wunsch von der Anzeige für andere ausgenommen werden. Anderen Mitgliedern werden nie einzelne Buchungen, Getränke oder Zeitpunkte angezeigt, sondern allenfalls der offene Betrag.

5. Betrieb. Server in Deutschland; tägliche Sicherung mit 30 Tagen Aufbewahrung; verschlüsselte Übertragung (TLS); Einspielen von Sicherheitsaktualisierungen; Verfügbarkeit nach § 4.

6. Nicht geschuldet. Hardware (insbesondere das Tablet), Internetzugang am Standort, Einrichtung des PayPal-Kontos des Kunden, Rechts- oder Steuerberatung. Unverbindliche Hilfestellungen (Musterdokumente) stellt der Anbieter ohne Gewähr bereit; sie ersetzen keine Beratung.